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Hier wird einmal die Hierachie in Einzelheiten aufgeführt: (Politiker und andere Angehörige des Machtaperats solten es ja ganz genau Wissen)
1. Erzjarl-> Erster der Jarls (König) kann nur Einstimmig von allen Jarls aus dem Rat gewählt werden. Ist der Vorsitzende des Rates und hat immer ein Veto Recht. Amtsdauer: Lebzeit
2. Jarl-> Gewählter Herrscher einer Provinz, Mitglied des Rates, Amtszeit: 5 Jahre
3. Gildenmeister-> Berater des Rats / Woiwode-> Oberster General, wird von den Generälen im Militärrat gewählt, dient als Militärischer Berater, falls ein Erzjarl existiert untersteht er nur ihm und ist im Rang eines Jarls, wird demokratisch gewählt innerhalb der Gilde. Amtszeit: 5 Jahre (bei beiden)
4. Konsul -> Erster der Herolde, wohnt immer dem Rat bei. Wird von den Herolden bestimmt zur Organisation/ Herold-> Diplomaten, die dem Rat beiwohnen und Mitschreiben, sie erledigen einen Großteil der Bürokratie und reisen durchs Land um neue Beschlüsse zu verbreiten etc., sie sind die Augen und der Mund des Rates im Volk. Ernannt werden die Herolde von Jarls und Gildenmeistern, für jede Siedlung im Land 2 (einen von den Jarls, einen von den Gildenmeistern, sie müssen sich einigen, üblicherweise Teilen sie sich die Auswahlen auf. Außerdem wählen sie meist die schon eingearbeiteten erneut, es wird nur ein neuer Schriftgelehrter gewählt sollte einer versterben oder nicht mir in der lage seinden Posten zu bekleiden. Da die meisten Schriftgelehrten von der Akademie kommen ist diese natürlich mehr als gut informiert über alles.). Sie sind aber keinem bestimmten Gebiet zugewiesen, die Anzahl der Siedlungen regulieren nur die Anzahl der Herolde die das Land benötigt. (Was damit 20 Herolde bei 10 Siedlungen wäre.)
5. Vogt->werden von amtierenden Jarl in ihrer Provinz, in jeder Siedlung benannt. (Bürgermeister)
6.Vasall->werden von den Gildenmeistern in jeder Siedlung ernannt ( oder nur in den Siedlungen in denen überhaupt Gildenmitglieder existieren) und dienen als Berater des Vogts in der Siedlung und Vorsitzender der Gilde in der Siedlung
Kanndidatur: Antreten dürfen nur Kandidaten der Gilden, üblicherweise sind es die Gildenmeister und nach Erfolgreicher Wahl muss ein neuer Gildenmeister gewählt werden.
Wahlrecht: Wählen dürfen nur Gildenmitglieder alle 5 Jahre. Dadurch kann sich die größte Gilde sicher sein einen Jarl zu stellen.
Es darf durchaus eine Person so oft sie kann und will hintereinander gewählt werden und auch kandidieren, dort gibt es keine begrenzung.
Gilden müssen eine bestimmte größe erreichen um akzeptiert zu werden. Eine 5 Mann Gilde kann also nicht Mitmachen. Um akzeptiert zu werden muss man 100 Mitglieder (Offizielle Zahl, im LARP reichen auch schon ca 3 Leute und ein nettes Konzept um als Akzeptierte Gilde zu gelten) aufweisen und sich in Kerfheim Regestrieren lassen und alle 5 Jahre, bei den Wahlen, neue Mitgliederlisten einreichen die mit den anderen Listen und der Volksliste verglichen werden. Um sicherzustellen das es die Personen gibt und sie nirgendwo doppelt gelistet werden. Jeder darf nur in einer Gilde sein.
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Bergland (kein Mitglied des Rates, aber Mitglied von Birkgard. Zahlt Tribut, etc. Aber nahezu selbstregierend, Freistaat)
Jarl-> Im Verständis vom Rest des Landes eher ein Vogt. Aber da das Bergland eher in Stadtstaaten eingeteilt ist, durch die abgeschiedenheit mancher Siedlungen, ist der Begriff Jarl als oberster Herrscher wieder akzeptabel. Dabei hat jede Siedlung ihre eigene Methode ihren Jarl zu wählen. Berikheim->Wettkampf, Hovrad->Jagterfolg
Allerdings beinhaltet der Jarl im Bergland alle Funktionen aller uns bekannten Ränge, er ist in seiner Sieldung ein absoluter allein Herrscher. Er ist ein Jarl, sowie ein General. Berater kann er selbst ernennen, wenn er es möchte, üblicherweise sind es gute Freunde und ehemalige Jarls. Gilden können einen Vasallen in den Siedlungen ernnen, aber ob er wie im rest des Landes respektiert wird ist nicht sicher, und ob der Jarl seinen Ratschlägen überhaupt Gehör erweist noch weniger.
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Gilde und Gildenmeister steht hier auch Stellvertretent für Orden, Bruderschaften, Zünfte etc. Jede Organisation die im Land anerkannt und etabliert ist.
Jedes Mitglied zahlt die Steuern an seine Gilde, die wiederum zahlt Steuern an den Staat, somit sind die gesammten Kämmererarbeit auf die Gilden abgewälzt und der Rat unterhält nur eine Handvoll Kämmerer (5-10, ist unterschiedlich), die als Vorsitz einen Kurator wählen. Sie haben keinerlei politische Macht, sie machen nur die Buchhaltung.
Durch diese Regelung zahlen demnach nur Gildenmitglieder Steuern, aber die Gilde verschafft eine Rente, vergünstigungen im Einkauf und nicht Mitglieder müssen durchaus horende Abgaben an die entsprechende Gilde zahlen um die selbe Tätigkeit frei ausüben zu dürfen.
Zusätzlich haben auch nur Gildenmitglieder ein Wahlrecht und so bestimmen nur Mitglieder einer Gilde das politische Leben.
Ihr denkt und fragt: Warum?
Ich träume und frage: Warum nicht?

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